Für Aufladungen auf der T-Mobile Webseite stellt T-Mobile keine Rechnungen aus. Man bekommt nicht einmal eine Email mit der Bestätigung über die Zahlung. Nur ein SMS wird an das aufgeladene Handy verschickt und im Kontoauszug erscheint eine Buchungszeile.
02.01.2018
Kommunikation per Chat auf der T-Mobile Webseite:
Info
um 17:38, Jan 2:
Sie sind nun im T-Mobile Beratungs-Chat. Ein Kundenberater wird sich in Kürze mit Ihnen verbinden und sich sofort um Ihre Fragen kümmern.
Info
um 17:38, Jan 2:
Schön, dass wir miteinander verbunden sind, mein Name ist Gernot. Ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen zu Ihrem Privatvertrag. Sind Sie so freundlich und nennen mir Ihren Namen?
Sie
um 17:38, Jan 2:
Hallo.
Sie
um 17:38, Jan 2:
Ich habe eine Aufladung gemacht, wo finde ich die Rechnung dafür?
Gernot
um 17:38, Jan 2:
Hallo!
Sie
um 17:38, Jan 2:
Mein Name ist Wolf
Gernot
um 17:39, Jan 2:
Wie haben Sie aufgeladen?
Sie
um 17:39, Jan 2:
Über die Webseite
Sie
um 17:39, Jan 2:
Button Guthaben aufladen
Gernot
um 17:39, Jan 2:
Sie haben mittels eBanking, Kreditkarte oder Ladebon aufgeladen?
Sie
um 17:40, Jan 2:
Ich glaube über sepa
Gernot
um 17:40, Jan 2:
Haben Sie sich mit Ihren Bankdaten angemeldet?
Sie
um 17:40, Jan 2:
ja ich glaube schon
Gernot
um 17:41, Jan 2:
Eine eigene Rechnung gibt es dafür nicht.
Sie
um 17:41, Jan 2:
????? Wieso, wie kann ich aufladen, damit ich eine Rechnung bekomme?
Sie
um 17:42, Jan 2:
und wie bringe ich diese Aufladung in meine Buchhaltung?
Gernot
um 17:42, Jan 2:
Sie sehen die Belastung auf dem Kontoauszug bzw. eBanking und erhalten eine SMS sobald die Aufladung durchgeführt wurde.
Sie
um 17:42, Jan 2:
und die SMS gebe ich in die Buchhaltung?
Sie
um 17:43, Jan 2:
und wo ist die Steuer ausgewiesen?
Gernot
um 17:43, Jan 2:
Dann kaufen Sie bitte im Geschäft einen Ladebon!
Sie
um 17:43, Jan 2:
das kann ja nicht sein, oder?
Sie
um 17:44, Jan 2:
Sie müssen mir per Gesetz eine Rechnung ausstellen!
Sie
um 17:45, Jan 2:
Ich kann ja mal im Finazamt nachfragen, wie das ist, denn, wenn sie für keine Aufladung über ihre Webseite eine Rechnung ausstellen, dann haben Sie bald ein Problem!
Gernot
um 17:45, Jan 2:
Ein Ladebon ist auch gleichzeitig eine Rechnung.
Sie
um 17:46, Jan 2:
Ich habe aber keinen Bon gekauft, sondern auf der Webseite aufgeladen und da steht nirgends, daß ich keine Rechnung für meine Bezahlung bekomme.
Gernot
um 17:48, Jan 2:
Es wird auch nirgendwo angeführt, dass Sie eine Rechnung dafür erhalten.
Gernot
um 17:48, Jan 2:
Gerne können Sie Ihren Kontoauszug an die Buchhaltung weiterleiten, das sollte in der Regel reichen.
Sie
um 17:49, Jan 2:
Ganz kurz Auszug aus dem Gesetzestext: Für Leistungen oder Lieferungen von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen muss eine Rechnung ausgestellt werden. Das gilt auch bei Dienstleistungen oder Lieferungen in Verbindung mit einem Grundstück an private Personen.
Sie
um 17:50, Jan 2:
Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.
Gernot
um 17:50, Jan 2:
Lt. Unterlagen gibt es keine Registrierung für Firmenkunden und daher auch keine geltendmachung der USt!
Sie
um 17:50, Jan 2:
oder juristische Person
Sie
um 17:51, Jan 2:
Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis ist ein zivilrechtlicher und daher vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (OGH 19.12.1975, 6 Ob 142/75, EvBl 1976/140)
Gernot
um 17:52, Jan 2:
Leider kann ich Ihnen keine anders lautende Antwort übermitteln.
Sie
um 17:52, Jan 2:
Und mit wem spreche ich?
Gernot
um 17:53, Jan 2:
Was meinen Sie?
Sie
um 17:54, Jan 2:
Ich möchte eine Rechnung für meine letzte Bezahlung. Es kann NICHT sein, daß ich für die gleiche Leistung beim Kauf eines Ladebons eine Rechnung bekomme und auf ihrer Unternehmensseite nicht.
Sie
um 17:54, Jan 2:
Wer ist hier zuständig?
Gernot
um 17:54, Jan 2:
Ihre Anfrage ist bei mir genau richtig und ich habe auch bereits bei der Fachabteilung rücksprache gehalten.
Gernot
um 17:55, Jan 2:
Die Antwort ist allerdins dieselbe.
Sie
um 17:55, Jan 2:
Also, wo finde ich den Umsatzsteueranteil des überwiesenen Betrages?
Gernot
um 17:57, Jan 2:
Ladebons sind wie Gutscheine und haben keine Steuer inkludiert. Erst der Konsum wird versteuert, sonst zahlen Sie ja doppelte Steuer!
Sie
um 17:57, Jan 2:
Und wo finde ich den Steueranteil meines Konsums bei KLAX FLEX?
Gernot
um 17:59, Jan 2:
Einen Moment bitte.
Gernot
um 18:01, Jan 2:
Sie können dem Finanzamt nicht einzelne Minuten in Rechnung stellen bzw. die Steuer davon.
Sie
um 18:02, Jan 2:
Also Guthaben bei Händler kaufen ist richtig, da zahle ich keine Steuer, aber beim Telefonieren. Und da ich aber von ihnen keine Rechnung für Klax Flex bekomme muß irgendwo die Steuer auftauchen, sonst wird sie ja nicht korrekt versteuert.
Gernot
um 18:03, Jan 2:
Bei Wertkarten wird keine Rechnung erstellt, dazu müssen Sie einen Vertrag anmelden.
Sie
um 18:04, Jan 2:
sehr interessant, d.h. ihre Leistung an mich wird nicht verteuert?
Sie
um 18:06, Jan 2:
entschuldigung: “versteuert”
Gernot
um 18:07, Jan 2:
Gerne frage ich für Sie nach!
Sie
um 18:09, Jan 2:
Ich bitte darum, denn irgendwo muss ja auch ein Kleinbetrag, wenn Umsatzsteuer anfällt (und das passiert, wie sie auch sagen beim Konsum des Telefons) aufscheinen, sonst wird er nicht erfasst und somit auch nicht versteuert.
Gernot
um 18:13, Jan 2:
Lt. Fachabteilung haben wir einen Steuersatz von 20%.
Sie
um 18:13, Jan 2:
Ich finde ja auch leider keine Einzelgesprächsnachweis
Sie
um 18:13, Jan 2:
Und wo taucht dieser Steuersatz auf?
Gernot
um 18:14, Jan 2:
Welche Relevanz hat das für Sie?
Sie
um 18:14, Jan 2:
ich bezahle diese Steuer und muss sie in meine Buchhaltung bringen
Sie
um 18:15, Jan 2:
Ich habe einen Anspruch auf eine Rechnung, einen Beleg und einen Einzelentgeltnachweis.
Gernot
um 18:16, Jan 2:
Sie haben Ihre Karte auch nicht vollständig registriert, daher haben Sie im Kundenportal nicht alle Zugänge freigeschalten!
Gernot
um 18:16, Jan 2:
Bei anonymen Wertkarten haben Sie keinen Anspruch einen EGN.
Sie
um 18:17, Jan 2:
Hier steht immer nur Leider ist ein Problem mit “Mein T-Mobile” aufgetreten. Ich kann meine Daten weder ändern, noch betrachten.
Gernot
um 18:17, Jan 2:
Gerne können Sie mir die Daten senden und ich kann die Registrierung für Sie abschließen.
Sie
um 18:18, Jan 2:
Einzelentgeltnachweisverordnung 2011 §1: Ein Einzelentgeltnachweis im Sinne dieser Verordnung ist die chronologische Darstellung aller im Rahmen eines Vertrages über die Erbringung eines öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes in einem Abrechnungszeitraum verrechneten Verbindungen, soweit es sich um Telefon-, Internetzugangs- oder SMS/MMS-Dienste handelt. Dabei sind alle Verbindungen anzuführen, die entweder gesondert verrechnet werden oder die in einem bestimmten Ausmaß in einem Pauschalpreis inkludiert sind.
Gernot
um 18:19, Jan 2:
Der EGN unterliegt dem Datenschutz und wird bei anonymen Wertkarten nicht ausgehändigt.
Sie
um 18:19, Jan 2:
Wo steht das im Text der allgemein gültigen Fassung?
Gernot
um 18:20, Jan 2:
Das können Sie gerne selbst suchen.
Gernot
um 18:21, Jan 2:
Wie ich feststellen kann, kennen Sie sich ja bei Internetrecherchen perfekt aus!
Sie
um 18:21, Jan 2:
Meinen Sie das jetzt ehrlich im Ernst?
Gernot
um 18:21, Jan 2:
Sie haben alle notwendigen Informationen von mir erhalten.
Gernot
um 18:21, Jan 2:
Nachdem Ihnen meine Antworten nicht passen, führen Sie mich an der Nase rum.
Gernot
um 18:22, Jan 2:
Ich werde daher den Chat beenden und wünsche Ihnen alles erdenklich gute im neuen Jahr!#
Sie
um 18:22, Jan 2:
Und wo finde ich jetzt die von ihnen verrechneten 20% ausgewiesen?, oder was muß ich tun, damit ich einen EGN bekomme?
Info
um 18:22, Jan 2:
Die Verbindung wurde beendet.
Allgemeine Entgeltbestimmungen
für Prepaid Produkte der Marken T-Mobile und tele.ring
Eine einfache und transparente Abrechnung unserer Leistungen ist für uns Bestandteil unseres Servicegedankens und eine wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Kundenbeziehung. In diesen Allgemeinen Entgeltbestimmungen für Prepaid Produkte haben wir uns Mühe gegeben, alle wissenswerten und notwendigen Informationen zu unseren Entgelten zusammen zu fassen. Wenn wir trotzdem noch Fragen offen gelassen haben, können Sie uns diese gerne unter www.t-mobile.at/kontakt und www.telering.at/kontakt stellen. Wir beantworten Ihre Anfragen gerne und so rasch wie möglich.
Inhalt
I. Allgemeines ………………………………………………………………………………………………………2
1 Guthaben…………………………………………………………………………………………………….2
2 Abrechnungsgrundlage für Telekommunikationsdienstleistungen………………….2
2.1 Basistarif………………………………………………………………………………………………2
2.2 Tarifpakete mit Freieinheiten……………………………………………………………………2
2.3 Zusatzpakete ………………………………………………………………………………………..2
2.4 Abrechnungsperiode: Gültigkeit inkludierter Leistungen von Pakete………………2
2.5 Abrechnung nach Verbrauch der Freieinheiten bzw. Ablauf der
Abrechnungsperiode………………………………………………………………………………………2
2.6 Basistarif- und Tarifpaketwechsel …………………………………………………………….2
3 Abrechnung von Verbindungsentgelte ………………………………………………………….3
3.1 Beginn und Ende der Verrechnung…………………………………………………………..3
3.2 Taktung von Gesprächsverbindungen und Datenverbindungen…………………….3
3.3 Verbindungen aus unserem Netz zu einer anderen österreichischen
Mobilfunkmarke……………………………………………………………………………………………..3
3.4 Anrufe aus unserem Netz in ausländische Netze………………………………………..3
3.5 Verbindungen im Roaming-Fall………………………………………………………………..3
3.6 SMS & MMS …………………………………………………………………………………………3
3.7 SMS Empfangsbestätigung……………………………………………………………………..3
4 Sonstige monatliche Entgelte ……………………………………………………………………….4
5 Sonstige Einmalentgelte ………………………………………………………………………………4
6 Bearbeitungsentgelte …………………………………………………………………………………..5
II. Auflistung aller monatlicher Entgelte und Einmalentgelte………………………………………….7
1 Fixe monatliche Entgelte………………………………………………………………………………7
2 Sonstige Einmalentgelte ………………………………………………………………………………7
3 Bearbeitungsentgelte …………………………………………………………………………………..7
2
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Entgeltbestimmungen
für Prepaid Produkte bilden zusammen mit
den Besonderen Entgeltbestimmungen für
den gewählten Basistarif, gegebenenfalls
gewählte Tarifpakete bzw. Zusatzpakete
die vertragliche Grundlage für die
Verrechnung Leistungen von T-Mobile. Alle Dokumente sind im Internet unter
www.t-mobile.at und www.telering.at
abrufbar. 1 Guthaben
Um Prepaid Leistungen in Anspruch zu
nehmen muss der Kunde ein Guthaben
auf sein Prepaid-Konto aufladen. Die
Höhe der Aufladung kann je nach
Zahlungsart selbst bestimmt werden. Der
Aufladungsvorgang gilt mit Erhalt der
Durchführungsbestätigung (z.B. als SMS,
Push-Nachricht,…) als ausgeführt. Aus
dem Guthaben werden die jeweils
getätigten Käufe von
Telekommunikationsdienstleistungen
beglichen beziehungsweise etwaige
Gebühren/Einmalentgelte abgezogen. 2 Abrechnungsgrundlage für
Telekommunikationsdienstleistunge
n
Zur Auswahl stehen dem Kunden alle zum
gegebenen Zeitpunkt anmeldbaren
Prepaid Basistarife, Tarifpakete sowie
Zusatzpakete. Diese regeln auf
unterschiedliche Art und Weise die Höhe
und Abrechnung der Verbindungsentgelte. 2.1 Basistarif
Der Basistarif regelt die minuten- und falls
inkludiert volumenabhängige Abrechnung
von Verbindungsentgelten. Diese werden
zum Zeitpunkt der Daten- oder
Sprachverbindung vom Guthaben
abgezogen. Ohne Guthaben können
ausschließliche Notrufe abgesetzt und zu
ausgewählten kostenfreien Service- Webseiten der T-Mobile Austria GmbH
Verbindungen aufgebaut werden. Passive
Anrufe (Eingehender Sprachanruf) sind
weiterhin möglich.
2.2 Tarifpakete mit Freieinheiten
Ein Tarifpaket kann zusätzlich zum
Basistarif gebucht werden und beinhalten
ein Kontingent an Freieinheiten. Die
Gebühren für die Tarifpakete werden in
periodischen Abständen vom Guthaben
abgezogen. Sie erhalten hierzu eine
Bestätigung zur Buchung (z.B. als SMS). 2.3 Zusatzpakete
Zusatzpakete regeln die Abrechnung von
Leistungen, die über die des Basistarifs
und Tarifpakets hinausgehen. Sie können
u.a. zusätzliche Freieinheiten beinhalten.
Die Gebühr für das Zusatzpaket wird zum
Zeitpunkt des Kaufs vom bestehenden
Guthaben abgezogen. Zusatzpakete
können entweder einmalig oder in
regelmäßigen Abständen angeboten und
entsprechend gebucht und verrechnet
werden.
2.4 Abrechnungsperiode: Gültigkeit
inkludierter Leistungen von
Paketen
Inkludierte Leistungen (z.B. Freieinheiten, Datenvolumina) in Tarif- und
Zusatzpaketen können nach einer in den
jeweils gültigen Entgeltbestimmungen
geregelten Laufzeit ihre Gültigkeit
verlieren. Diese Laufzeit bezeichnet T- Mobile als Abrechnungsperiode. Die
Übertragung nicht beanspruchter
Leistungen in nachfolgende
Abrechnungsperioden (Rückerstattung)
des jeweiligen Guthabens ist
ausgeschlossen.
2.5 Abrechnung nach Verbrauch der
Freieinheiten bzw. Ablauf der
Abrechnungsperiode
Nach Verbrauch der Freieinheiten aus
Tarif- oder Zusatzpaketen bzw. nach
Ablauf der Abrechnungsperiode regeln der
zugrundeliegende Basistarif sowie die
Allgemeinen Entgeltbestimmungen die
Abrechnung von Verbindungsentgelten
und sonstigen Leistungen. 2.6 Basistarif- und Tarifpaketwechsel
Kunden können nur zwischen bestimmten
und nur in aktuell anmeldbare Basistarife
3
und Tarifpakete wechseln. Ein
Tarifwechsel ist grundsätzlich
kostenpflichtig oder ausdrücklich in den
Besonderen Entgeltbestimmungen für
Ihren Basistarif oder Ihr Tarifpaket
festgelegt. Die Höhe des
Tarifwechselentgeltes und die Möglichkeit,
in einen bestimmten Basistarif oder in ein
bestimmtes Tarifpaket zu wechseln sind in
den Besonderen Entgeltbestimmungen
jenes Basistarifs/Tarifpakets angeführt.
3 Abrechnung von
Verbindungsentgelten
Verbindungsentgelte können den
Besonderen Entgeltbestimmungen für den
jeweils gewählten Basistarif, dem
Tarifpaket und/oder Zusatzpaket
entnommen werden. 3.1 Beginn und Ende der
Verrechnung
Die Verrechnung der Verbindungsentgelte
beginnt, sobald eine Verbindung
hergestellt wird und endet, wenn die
Verbindung wieder getrennt wird.
Die Verrechnung ist entweder abhängig
von der Dauer der hergestellten
Verbindung (Gespräche) oder von der
übertragenen Datenmenge (Datendienste)
oder eine Kombination beider
Verrechnungsarten.
3.2 Taktung von
Gesprächsverbindungen und
Datenverbindungen
Die Taktung von Gesprächsverbindungen
bzw. Datenverbindungen können den
Besonderen Entgeltbestimmungen für den
jeweils gewählten Basistarif, dem
Tarifpaket und/oder Zusatzpaket
entnommen werden. Grundsätzlich
verrechnet T-Mobile Sprachverbindungen
standardmäßig entsprechend der Taktung
60/60. Datenverbindungen nach den
definierten Dateneinheiten (z.B. 50 KB
Blöcke).
3.3 Verbindungen aus unserem Netz
zu einer anderen österreichischen
Mobilfunkmarke
Bei diesen Verbindungen unterscheidet T- Mobile zwischen verschiedenen
Bereichskennzahlen, die in den
Besonderen Entgeltbestimmungen für den
Basistarif, das Tarifpaket oder
Zusatzpaket definiert sind.
Der Entgeltansatz „onnet“ gilt
grundsätzlich für Verbindungen zwischen
Anschlüssen mit der Bereichskennzahl
0676 bei T-Mobile bzw. 0650 bei tele.ring. 3.4 Anrufe aus unserem Netz in
ausländische Netze
T-Mobile verrechnet Anrufe aus Österreich
ins Ausland abhängig davon, welcher
Auslandszone das jeweilige Land bzw.
Netz zugeordnet ist.
3.5 Verbindungen im Roaming-Fall
T-Mobile verrechnet Sprach- und
Datenverbindungen aus einem fremden
Netz im Ausland (Roaming) abhängig
davon welcher Auslandszone das
jeweilige Land bzw. Netz zugeordnet ist.
Die Höhe des Entgeltes ist in den
Besonderen Entgeltbestimmungen für den
Basistarif, das Tarif- oder Zusatzpaket
geregelt.
3.6 SMS & MMS
Bei SMS und MMS verrechnet T-Mobile
ein Entgelt je versendeter SMS bzw.
MMS. Die Höhe des Entgeltes ist in den
Besonderen Entgeltbestimmungen für den
Basistarif, das Tarif- oder Zusatzpaket
geregelt.
3.7 SMS Empfangsbestätigung
Wenn der Dienst vom Kunden aktiviert ist, erfolgt eine Zustellbestätigung per SMS, sobald die versendete SMS beim
Empfänger zugestellt wurde –
vorausgesetzt das verwendete Endgerät
unterstützt diese Funktion. Details hierzu
findet der Kunde in der
Bedienungsanleitung des Endgerätes. Die
Höhe des Entgeltes ist in den Besonderen
4
Entgeltbestimmungen für den Basistarif,
das Tarif- oder Zusatzpaket geregelt. 4 Sonstige monatliche Entgelte
4.1 Entgelt für die Bereitstellung Ihres
Prepaid Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale)
Wenn der Kunde seinen Prepaid
Anschluss 3 Monate lang nicht aktiv
nutzt (durch Absetzen eines aktiven
Gesprächs oder Aufbau einer
Datenverbindung), so sind wir berechtigt,
monatlich ab Beginn des 4. Monats eine
Gebühr für die Bereitstellung des Prepaid- Anschlusses zu verrechnen. Durch einen
neuerlichen Verbindungsaufbau wird
diese Gebühr nicht weiter verrechnet. 4.2 Sekundengenaue Abrechnung
Wird für den Prepaid-Anschluss auf
Wunsch des Kunden eine
sekundengenaue Abrechnung
eingerichtet, so verrechnen wir hierfür ein
monatliches Entgelt, geregelt in den
Allgemeinen Entgeltbestimmungen. 5 Sonstige Einmalentgelte
Diese Entgelte werden einmalig zum
Zeitpunkt der Durchführung von
bestehenden Guthaben abgezogen.
Folgende Einmalentgelte werden für
folgende Leistungen verrechnet:
5.1 Tarifwechselentgelt
Wenn vom aktuellen in einen anderen zum
Zeitpunkt des Wechsels gültigen Basistarif
oder in ein anderes Tarifpaket gewechselt
wird, kann hierfür ein Tarifwechselentgelt
anfallen. Details dazu sind den jeweils
gültigen Besonderen
Entgeltbestimmungen für den Basistarif
oder dem Tarifpaket geregelt.
5.2 Auszahlung des Guthabens
Eine Auszahlung des Guthabens ist nach
Ablauf der Gültigkeit des Prepaid- Vertrages gegen eine Gebühr möglich.
5.3 Mahnspesen
T-Mobile verrechnet dem Kunden
Mahnspesen zuzüglich der seit dem
Eintritt der Fälligkeit der Forderung
angefallenen Verzugszinsen, wenn der
Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug
geraten ist. 5.4 Mahnteil- und vollsperre
T-Mobile verrechnet dem Kunden ein
Sperrentgelt, wenn wir den Prepaid- Anschluss sperren müssen. Eine Sperre
erfolgt, wenn der Kunde die geregelten
Vertragsbedingungen (Allgemeine
Geschäftsbedingungen) verletzt. 5.5 Rücklastgebühr
Das Bearbeitungsentgelt für einen
erfolglosen Einziehungsversuch
verrechnet T-Mobile, wenn der Kunde eine
Einziehungsermächtigung erteilt hat und
ein Einzugsversuch aus vom Kunden
schuldhaft zu vertretenden Gründen nicht
erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Dieses Bearbeitungsentgelt verrechnen
wir für jeden erfolglosen
Einziehungsversuch zusätzlich zu
allfälligen Spesen, die an T-Mobile vom
Bankinstitut verrechnet werden.
5.6 Wunschrufnummern
Die Zuteilung besonderer
Wunschrufnummern ist kostenpflichtig.
5.7 Entgelt für die Information nach
der
Nummernübertragungsverordnun
g (NÜV-Info)
NÜV-Info verrechnet T-Mobile für jede
Rufnummer für die eine NÜV-Info erstellt
wird – unabhängig davon, ob der Prepaid- Anschluss danach tatsächlich portiert wird.
Die NÜV-Info enthält allfällige
Restentgelte, die erst bei Kündigung des
Anschlusses anfallen würden.
5.8 Portierentgelt
Das Portierentgelt verrechnet T-Mobile für
jede Rufnummer, wenn diese zu einem
anderen Mobilfunkanbieter portiert wird.
5
5.9 SIM-Unlock
Wenn T-Mobile das Endgerät entsperrt, damit es auch in anderen Netzen
verwendet werden kann, verrechnet T- Mobile dafür ein Entgelt.
5.10 Leihgerät
Wenn T-Mobile dem Kunden ein Leihgerät
zur Verfügung stellt, kann eine Kaution
und eine Leihgebühr verrechnet werden. 5.11 Prepaid to Postpay
Wechselgebühr
Wenn der Kunde von seinem Prepaid- Anschluss in ein Vertragsverhältnis mit T- Mobile bzw. tele.ring wechselt, ist T- Mobile berechtigt, eine Wechselgebühr in
Höhe des Aktivierungsentgeltes zu
verrechnen.
5.12 SIM-Kartentausch
Wenn der Kunde einen Tausch der SIM
Karte wünscht, z.B. nach Verlust des
Handys, ist T-Mobile berechtigt eine
Kartentauschgebühr zu verrechnen.
6 Bearbeitungsentgelte
Für folgende Leistungen verrechnet T- Mobile dem Kunden ein
Bearbeitungsentgelt:
6.1 Auskunft zu Freieinheiten und
laufenden Kosten
Für den Fall, dass der Kunde den Stand
seiner Freieinheiten oder laufende Kosten
über die T-Mobile bzw. tele.ring
Serviceline abfragt, verrechnen wir dafür
ein Bearbeitungsentgelt. 6.2 Auskunft PUK
Wenn der Kunde seinen PUK-Code über
die T-Mobile bzw. tele.ring Serviceline
abfragt wird ein Bearbeitungsentgelt
verrechnet.
6.3 Kontoübersicht (pro Übersicht
und Rufnummer)
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
eine Kontoübersicht für sein Kundenkonto
erstellt,wird hierfür ein Bearbeitungsentgelt
verrechnet.
6.4 Rechnungskopie
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
eine Rechnungskopie erstellt, wird hierfür
ein Bearbeitungsentgelt verrechnet. 6.5 Einzelgesprächsnachweis (EGN)
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
ein Duplikat des
Einzelgesprächsnachweises zusendet, wird hierfür ein Bearbeitungsentgelt
verrechnet. 6.6 Kundenkennwort ändern
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
das Kundenkennwort ändert, wird hierfür
ein Bearbeitungsentgelt verrechnet. 6.7 Self-Service Portal entsperren
Wenn T-Mobile den Zugang zum T-Mobile
Self-Service Portal nach erfolgter Sperre
(z.B. dreimalige Eingabe des falschen
Kennwortes) auf Wunsch des Kunden
telefonisch entsperrt, verrechnet T-Mobile
hierfür ein Bearbeitungsentgelt. Diese Kosten kann der Kunde vermeiden,
indem er selbst unter mein.t-mobile.at
bzw. my.telering.at ein neues Kennwort
anfordert. 6.8 Nachdruck Garantiebeleg
Wenn T-Mobile einen Nachdruck des
Garantiebeleges (z.B. Shop-Rechnung)
erstellt, verrechnet T-Mobile hierfür ein
Bearbeitungsentgelt. 6.9 Mobilsprachbox deaktivieren
Wenn T-Mobile für den Kunden die
Mobilsprachbox deaktiviert, verrechnet T- Mobile hierfür ein Bearbeitungsentgelt. Die
Mobilsprachbox kann selbstverständlich
kostenlos über das Endgerät deaktiviert
werden. 6.10 Mahnstopp
Wenn mit T-Mobile auf Wunsch des
Kunden ein Mahnstopp vereinbart wird
verrechnet T-Mobile hierfür ein
Bearbeitungsentgelt. Dies gilt nicht für
Mahnstopps während eines bei der RTR
anhängigen Streitschlichtungsverfahrens.
Sollte nachträglich festgestellt werden,
6
dass die von T-Mobile Austria geltend
gemachte Forderung unberechtigt war, so
wird T-Mobile das für die Vereinbarung
des Mahnstopps verrechnete
Bearbeitungsentgelt wieder gutschreiben.
6.11 Servicesperre / Operatorsperre
Wenn eine Sperre einzelner Dienste
(Mehrwertnummern, Zahlungsdienste,
Datennutzung, Auslandsnutzung, etc.) auf
Wunsch des Kunden erfolgt, kann T- Mobile hierfür ein Bearbeitungsentgelt
verrechnen. 6.12 Rufnummerntausch
Wenn T-Mobile die Rufnummer auf
Wunsch des Kunden ändert, verrechnet T- Mobile hierfür ein Bearbeitungsentgelt. 6.13 Rufumleitung
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
eine Rufumleitung legt, verrechnet T- Mobile hierfür ein Bearbeitungsentgelt. Selbstverständlich kann diese Umleitung
auch selbst auf dem Endgerät kostenlos
eingerichtet werden. 6.14 Einrichtung der
sekundengenauen Abrechnung
Wenn T-Mobile auf Wunsch des Kunden
eine sekundengenaue Abrechnung
veranlasst, verrechnet T-Mobile hierfür ein
Bearbeitungsentgelt.
7
II. Auflistung aller monatlichen Entgelte
und Einmalentgelte
Sämtliche Preise verstehen sich in EUR
inkl. Umsatzsteuer.
1 Fixe monatliche Entgelte
Leistung Entgelt
Sekundengenaue Abrechnung 10,00
SIM-Aktivitätspauschale
ab dem 4. Monat ohne
Verbindungsaufbau
0,50
2 Sonstige Einmalentgelte
Leistung Entgelt
Auszahlung Guthaben 14,90
Kartentausch, SIM
Ersatz bei Verlust
10,00
Leihgerät Kaution 50,00
Leihgerät Gebühr 0,00
Mahnkosten (1.
Zahlungserinnerung)
4,90
Mahnkosten (letzte
Zahlungserinnerung)
10,00
Mahnteil- und
Vollsperre
30,00
NÜV Information 1,00
Portierentgelt 9,00
Prepaid to Postpay
Wechsel
Aktivierungsentgelt
des Postpaid
Tarifs
Rücklastgebühr 10,00
zzgl.
übersteigender
Bankspesen
SIM-Unlock bis zu 150,00
Tarifwechselgebühr
Prepaid
laut Tarif
Wunschrufnummer
Normal
Gold
Platin
25,00
180,00
1.000,00
3 Bearbeitungsentgelte
Leistung Entgelt
Entgeltgesprächsnachweis (EGN)
Duplikat
5,00
Freieinheiten, laufende Kosten
Auskunft
5,00
Garantiebeleg Nachdruck 5,00
Kontoübersicht 5,00
Kundenkennwort ändern 3,00
Mahnstopp legen 5,00
Mobilsprachbox deaktivieren lassen 5,00
PUK Auskunft 3,00
Rechnungskopie 5,00
Rufnummerntausch 20,00
Rufumleitung einrichten lassen 20,00
Sekundengenaue Abrechnung
einrichten
20,00
Serviceportal entsperren lassen 3,00
Servicesperre/Operatorsperre/Sperre
bei Diebstahl
20,00
Sperre Datennutzung 20,00
Sperre Mehrwertnummern 5,00
Sperre Zahlungsdienste 20,00